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Wie Sie selbst online ein PDF-Angebot für Druckprodukte oder Mailings erstellen

Selbst ein Angebot als PDF online erstellen und herunterladen bei MAILINGSTORE
Oftmals müssen Druckprodukte und Mailings noch vor dem Bestellen mit dem Vorgesetzten abgesprochen oder mit anderen Dienstleistern verglichen werden. Mit dem Erstellen eines individuellen PDF-Angebots können Sie selbst persönliche Angebote von MAILINGSTORE ausarbeiten lassen. Im Blogbeitrag möchten wir Ihnen diesen Vorgang näher beschreiben.

Bei MAILINGSTORE – selbst online ein Angebot erstellen und herunterladen

Das eigenständige Erstellen eines Angebots ist bei uns leichter als gedacht. Für Standardprodukte, welche wir online anbieten können, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit selbst Angebote zu erstellen. Dafür müssen Sie gerade einmal die gewünschten Produkte online kalkulieren und in den Warenkorb legen. Dort finden Sie einen Button Namens: „Angebot als PDF“ und können dadurch den kompletten Warenkorb als PDF-Angebot erhalten. Hierbei bilden wir Ihnen bereits alle Kosten ab, welche beim online Bestellen auf Sie zukommen. Sogar bei Mailing-Produkten wird Ihnen die gewünschte Portooption direkt miteingerechnet. Die Abfrage verschiedener Variablen hilft uns dabei, Ihnen ein aussagekräftiges Angebot vorab zur Verfügung zu stellen. Diese Variablen finden Sie dann wie gewohnt im Briefkopf des Angebots. Die Variablen sind beispielsweise der Vor- und Nachname, die Anschrift sowie E-Mail und Telefonnummer.

Individuelle PDF-Angebote erstellen, so geht‘s:

  • Produkte konfigurieren
  • In den Warenkorb legen
  • Angebote erstellen
  • Herunterladen
  • Produkte bestellen

Welche Produkte können als PDF-Angebot erstellt werden?

Für jedes Produkt, welches wir online anbieten, können Sie selbst individuelle Angebote erstellen. Um ein individuelles Angebot zu erhalten, freut sich unser Team auf Ihre Anfrage per E-Mail. Die Angebote sind für 14 Tage gültig.

Weitere Beiträge

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.