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Speiseder Loch GbR – MAILINGSTORE als Druckpartner

Gemeinsam lokalen Unternehmen helfen

Wir freuen uns sehr, mit dem Startup Speiseder Loch GbR zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen ist im März 2021 gegründet worden und hat bisher einige Websites und Onlineshops aufbauen können. Mit Ihrem Know-How in der Neu-/Umgestaltung von Websites und Onlineshops helfen die beiden Gründer lokalen Unternehmen, eine professionelle Webpräsenz zu erhalten.

Warum unterstützen wir die Speiseder Loch GbR?

Ein lokales Startup zu unterstützen ist für uns enorm wichtig, da wir hierbei gegenseitig einiges lernen und uns stets weiterentwickeln können. Der erste Auftrag der beiden Gründer bei MAILINGSTORE war ein DIN C4 Mailing. Seitdem sind wir mit dem jungen Startup im ständigen Austausch und helfen ihnen ihre Druckprodukte und Mailings zu optimieren. Gerne unterstützen wir das Startup mit der attraktiven und postkonformen Gestaltung ihrer Anliegen.

Welche Print-Medien druckt das junge Startup?

Die Speiseder Loch GbR nutzt das DIN C4 Mailing, um Neukunden auf ihren Service aufmerksam zu machen. Hierbei wurde ein Anschreiben im DIN A4 Format auf 250 g/m² Naturoffset weiß gedruckt und in einen 120 g/m² dicken Umschlag kuvertiert. Neben dem Versenden von Mailings helfen wir bei der Gestaltung von Visitenkarten und weiteren Druckprodukten.

Wie können Kunden der Speiseder Loch GbR von der Partnerschaft profitieren:

Als Kunde der Speiseder Loch GbR können Sie einen 10% Rabattcode auf Ihre Bestellungen bei MAILINGSTORE erhalten. Dadurch möchten wir lokalen Unternehmen die Möglichkeit geben, Druckprodukte und Mailings günstig und in Top-Qualität zu bestellen. Wie Kunden aus Landshut und Umgebung Ihre Pakete von MAILINGSTORE erhalten erfahren Sie in diesem Blogbeitrag: Hier klicken.

Visitenkarten und DIN C4 Mailing online bestellen und drucken lassen:

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.