Druck, Mailing & Versand aus einer Hand – seit 1998 in ErgoldingBeratungsgespräch vereinbaren+49 871 974 815-13[email protected]

POSTAKTUELL planen

Mit POSTAKTUELL verteilt die Deutsche Post Ihr Mailing an alle Haushalte in den Gebieten, die Sie wählen – ganz ohne Adressliste. Wählen Sie Ihr Verteilgebiet, und Sie sehen sofort die Zahl der Haushalte und den Preis inklusive Porto.

1 Wer soll Ihr Mailing erhalten?

2 Verteilgebiet wählen

Wir zeigen alle Postleitzahl-Gebiete oder Ortsteile im gewählten Umkreis. Gebiete lassen sich danach einzeln ab- und zuwählen.

3 Was wird verteilt?

Druckprodukt wählen und konfigurieren – die Auflage entspricht automatisch der Zahl der Haushalte.

Bei einem hier konfigurierten Druckprodukt oder einem aus Ihrem Warenkorb berechnen wir das Gewicht aus Format und Papier. Bis 20 g gilt der günstigste Tarif.

So läuft Ihre POSTAKTUELL-Verteilung ab

  1. Verteilgebiet planen und Preis berechnen
  2. Druckprodukt in der Auflage der Haushalte bestellen
  3. Wir drucken, konfektionieren und liefern bei der Deutschen Post ein
  4. Die Deutsche Post verteilt an die Haushalte

Den Ablauf im Detail ansehen · Häufige Fragen zu POSTAKTUELL

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.