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MAILINGSTORE x bullled GmbH

MAILINGSTORE x bullled GmbH

In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die Zusammenarbeit mit der bullled GmbH näher vorstellen, wie Kunden von MAILINGSTORE durch die Zusammenarbeit profitieren können und welche Print-Medien für die Firma neben den LED-Displays wichtig sind.

bullled GmbH – das sollte man über die Firma wissen

Die Firma ist im Jahre 1990 als Logo Beschriftungs GmbH gegründet und im Jahr 2012 in die bullled GmbH umformiert worden. Das Familienunternehmen hat sich auf die Produktion und Vermarktung von einzigartigen LED-Displays spezialisiert. Mit dem Motto „Always ahead“ produziert die Firma auch individuelle Spezialbauten für unterschiedlichste Anwendungen. Das Produktportfolio beginnt bei LED-Werbeanlagen, LED-Fahrzeuge und hört bei LED-Banden und hochauflösenden Displays für das Heimkino, Garten oder den Konferenz-Raum noch lange nicht auf. Auch für individuelle Anfragen steht das komplette Team gerne zur Verfügung.

bullled GmbH in Zusammenarbeit mit MAILINGSTORE

Wie können Sie von der Zusammenarbeit profitieren?

Im Onlineshop für hochwertige Print-Medien jeglicher Art können Sie digitale Kundenstopper direkt bei MAILINGSTORE anfragen und einen individuellen Rabatt von 5% erhalten. Wir liefern in Zusammenarbeit mit der bullled GmbH die fertig zusammengebauten Kundenstopper direkt an die gewünschte Lieferadresse. Ohne Umwege können Sie Ihre LED-Displays online bei MAILINGSTORE anfragen und so Ihr Marketing im Unternehmen weiter vorantreiben.

Welche Print-Medien sind für die bullled GmbH wichtig?

Neben den digitalen LED-Displays lässt das Unternehmen auch unterschiedliche Print-Medien drucken. Dabei kommen Blöcke, Magazine aber auch Flyer oder Angebotsmappen in Frage. Dadurch verbindet das Unternehmen digitale Vertriebswege per LED-Display und nutzt gedruckte Medien, um die Brand Awareness weiter zu steigern. Nutzen auch Sie Print-Medien für Ihr Unternehmen, sodass Sie Ihre eigene Markenbekanntheit steigern.

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.